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Schul-Wissen

Wie berechnet man den Kinderfreibetrag?

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Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Er betrĂ€gt fĂŒr ein Elternpaar 4.368 Euro jĂ€hrlich, Alleinerziehende erhalten die HĂ€lfte.
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Er wird wirksam, wenn sich der Kinderfreibetrag bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens fĂŒr den Steuerpflichtigen gĂŒnstiger als das Kindergeld erweist.
3
Die Grenze dafĂŒr liegt bei ca. 33.500 Euro, darĂŒber hinaus wird dann das Kindergeld als Steuerentlastung angerechnet.
4
Reicht das gezahlte Kindergeld nicht aus, werden der sogenannte Freibetrag fĂŒr Betreuung und Erziehung und der Kinderfreibetrag abgezogen und das Kindergeld verrechnet.
5
Der Kinderfreibetrag mindert außerdem auch die Höhe der Kirchensteuer und des SolidaritĂ€tszuschlages.