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Wie kann man eine Stellungnahme schreiben?

Was man braucht: Computer, Textverarbeitungssoftware, Drucker, Internet
Zeitaufwand: Circa eine Stunde
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
1
Zunächst einmal wird ein Thema benötigt, worauf die Stellungnahme basieren soll. Dies kann ein behördliches Schreiben sein, auf das angemessen reagiert werden soll oder aber ein beliebiger Sachverhalt.
2
Inhaltlich sollte vorab geklärt werden, für wen die Stellungnahme gedacht ist. Wer ist die Zielgruppe oder -person? Je mehr man über sie weiß, desto zielgerichteter kann die Stellungnahme verfasst werden.
3
Zu Beachten ist, dass eine Stellungnahme auch immer konfrontierenden Charakter hat. Dies gilt insbesondere bei Antworten auf behördliche Schreiben. Alles, was in der Stellungnahme aufgeführt wird, sollte also genau bedacht werden, ebenso wie die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen.
4
Prinzipiell ist die Stellungnahme aus zwei Teilen zusammengesetzt. Im ersten Abschnitt wird der Sachverhalt aus der eigenen Perspektive dargestellt. Dabei kann man sich Punkt für Punkt an den Argumenten der Vorlage orientieren und diese entsprechend be- oder widerlegen.
5
Wichtig ist hier auch, die eigene Argumentation so gut wie möglich mit Fakten zu untermauern. Je besser die Argumentationsgrundlage ist, desto schwieriger ist es für den Leser, dieser nicht zu folgen. Bei schwierigen Themen sollte man vorab umfangreiche Recherchen durchführen, wofür sich das Internet hervorragend eignet.
6
Jegliche Argumentation sollte auf sachlicher Ebene ablaufen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn auf ein aggressives Schreiben Stellung genommen wird. Je neutraler eine Stellungnahme geschrieben ist, desto weniger Angriffspunkte finden sich auf der emotionalen Ebene.
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Im zweiten Teil der Stellungnahme werden die Folgen und Konsequenzen aus dem Sachverhalt dargelegt (Beispiel: „Ich bitte um eine Beantwortung bis zum … andernfalls sehe ich den Vorgang als genehmigt an.“). Hier ist ebenfalls Fingerspitzengefühl gefragt und entsprechend der Situation zu verfahren.
8
Wenn die Stellungnahme fertig ist, sollte sie noch einmal durchgelesen werden.