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Schul-Wissen

Wie berechnet man Arbeitslosengeld?

Was man braucht: durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate
Kostenpunkt: geschenkt
Schwierigkeit: mittel
Anmerkungen: Das ALG I wird geregelt durch die §§ 131 und 134 SGB III.
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Zuerst wird das sozialversicherungspflichte Einkommen der letzten 12 Monate errechnet.
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z. B. bekommt man € 5.200,– pro Monat ausbezahlt was € 62.400,– im Jahr entspricht.
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Dieser Betrag wird nun durch die Anzahl der Kalendertage, sprich 365 Tage, geteilt.
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Das tägliche Bemessungentgelt liegt nun bei € 170,96.
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Hiervon werden nun 21 % Sozialversicherungs-Pauschale, die Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag abgezogen. Den Abzug der Lohnsteuer findet man in der Lohnsteuerberechnungstabelle im Internet. Ebenso den Solidaritätszuschlag.
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€ 170,96 – € 35,90 (21 % SV-Pauschale) – € 29,05 (Lohnsteuer) – € 1,59 (Soli)
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Dies ergibt ein tägliches Bemessungsentgelt von € 104,42
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Nun rechnet ein Alleinverdiener ohne Kinder 60 % des täglichen Bemessungsentgeltes, jemand mit Kind 67 % des Bemessungsentgeltes.
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Dies entspricht somit, bei einer Leistung von 60 % des täglichen Bemessungsentgelts, € 62,65 / Tag an netto Leistungsentgelt und somit einer monatlichen Auszahlungssnumme von € 1.879,50.