Was man braucht: Schriftstück (Zeugenaussage), Stift und Porto
Kostenpunkt: insgesamt ca. 3 Euro
Zeitaufwand: ca. eine halbe Stunde bis eine Stunde (je nach jeweiligem Zeugenfall bzw. Zeugenaussage)
Schwierigkeit: leicht bis mittelschwer (je nach jeweiligem Zeugenfall bzw. Zeugenaussage)
Anmerkungen: Ein Zeuge wird immer von der jeweils zuständigen Behörde angeschrieben und darum gebeten, eine Zeugenaussage auf schriftlichem Wege zu erstellen und diese anschließend zurückzusenden. Doch gibt es hier einige Dinge sowie Regeln zu beachten!
1
Die Anschrift der zuständigen Behörde sowie das Datum gehören in jedem Falle auf den Zeugenbogen, ebenso wie der jeweilige Absender!
2
Unter dem “Betreff” sollte vermerkt werden, um welchen Fall es sich handelt.
3
Auch das entsprechende Aktenzeichen muss auf jeden Fall auf allen Anschreiben verwendet und somit vermerkt werden! Dieses bekommt man umgehend von der zuständigen Behörde zugeteilt.
4
Anschließend muss man alles exakt und der Wahrheit entsprechend schildern. Dieses ist sehr wichtig, um feststellen zu können, ob sich diese Aussagen mit den jeweiligen Ermittlungen decken.
5
Dabei sollten alle Angaben möglichst chronologisch aufgelistet werden und auch unangenehme Dinge sollten auf gar keinen Fall verschwiegen werden!
6
Um spätere Nachfragen zu vermeiden, sollte man am Ende nochmals alle Angaben eingehend und genau überprüfen.
7
Zu guter Letzt muss die Zeugenaussage noch unterschrieben werden, bevor diese dann der zuständigen Behörde über dem Postweg zugesandt wird.
8
Dafür sollte man sich nicht zu lange Zeit lassen, denn auch eine Zeugenaussage besitzt eine entsprechende Frist!
9
Auch sollte man gut leserlich schreiben!