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Uni-Wissen

Wie kann man eine Bürgschaft schreiben?

Was man braucht: Computer, Drucker, Stift, Papier
Zeitaufwand: etwa eine halbe Stunde
Schwierigkeit: leicht
Anmerkungen: Mithilfe einer Bürgschaft erklärt eine dritte Person für vertragliche Verpflichtungen eines anderen einzutreten, falls dieser sie nicht erfüllen kann. Bürgschaften werden häufig bei Finanzierungen, der Kreditvergabe und Mietverträgen eingesetzt. Banken haben jedoch in der Regel eigene Formulare und akzeptieren keine Verwendung anderer Dokumente. Daher bezieht sich diese Anleitung auf das Beispiel der Mietbürgschaft. Die Bürgschaft ist maschinell zu erstellen, was vor allem der Lesbarkeit zugute kommt.
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Die Bürgschaft kann wie ein offizieller Brief, inklusive Briefkopf mit Name und Adresse, aufgesetzt werden, dies ist aber nicht zwingend notwendig. Als Überschrift ist in jedem Fall „Bürgschaftserklärung“ zu wählen.
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Nun folgt die Erklärung der Bürgschaftsübernahme. Benötigt werden dazu der vollständige Name, das Geburtsdatum und die vollständige Adresse des Bürgen (Beispiel: „Ich Martin Müller, geboren am 24.02.1963, wohnhaft in 12345 Musterstadt, Musterstraße 66, Telefon 0151 123456, …“).
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Es folgt der nächste Textkörper (Beispiel: „…übernehme hiermit gegenüber dem Eigentümer nachbezeichneter Wohnung, die unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft für alle aus dem Mietvertrag entstehenden Verpflichtungen von Frau / Herrn…“).
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Jetzt kommt der Name des Vertragsnehmers, für den gebürgt wird (Beispiel: „…Michael Müller, geboren am 14.06.1984…“).
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Nun noch Informationen zur Wohnung einfügen (Beispiel: „…aus dem Mietvertrag über folgende Wohnung: vollständige Wohnungsadresse.“).
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Zusätzlich sind noch die Kaltmiete und die Nebenkosten zu nennen, sowie eine abschließende Verzichtserklärung (Beispiel: „Die monatliche Kaltmiete beträgt: 450,- €. Die monatlichen Nebenkosten betragen 150,- €. Darüber hinaus werden alle weiteren Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) übernommen.“)
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Nun sind noch der Ort und das aktuelle Datum anzugeben, dann kann das Dokument gedruckt werden.
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Zum Schluss müssen der Mieter und sein Bürge auf dem Dokument unten handschriftlich unterschreiben, damit die Bürgschaft rechtsgültig wird.