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Der NC (Numerus Clausus) wird von Hochschulen für zulassungsbegrenzte Studiengänge festgelegt und beschreibt die zu erbringende Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses der zugelassenen Studenten.
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Ein Beispiel. Der NC des Studienganges liegt bei 1,8. Die Noten des Bewerberzeugnisses fallen folgendermaßen aus: Mathe 4, Deutsch 1, Biologie 2, Chemie 2, Englisch 3, Erdkunde 3, Kunst 1. Wir rechnen nun (4+1+2+2+3+3+1)/7 = 2,28.
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Der NC von 1,8 wurde in diesem Beispiel nicht erreicht.
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In der Realität gibt es nun die Möglichkeit den NC mittels von Wartesemestern zu erreichen. Die Hochschulen geben bekannt, welcher Wert pro Wartesemester erreicht werden kann.
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In der Regel handelt es sich um den Wert 0,5 pro Semester. In unserem Beispiel wäre der NC nach einem Wartesemester erreicht.