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Einen Antrag zur Erteilung einer Steuernummer stellen Sie mit dem sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser Fragebogen ist ein amtliches Formular, welches Sie auf den Finanzämtern direkt in Papierform oder als Download über die Internetportale der Finanzbehörden erhalten.
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Sie müssen zwischen mehreren Fragebögen unterscheiden, je nachdem aus welchem Grund Sie eine Steuernummer beantragen wollen. So gibt es unterschiedliche Fragebögen für die Gründung einer GmbH oder zur Gründung einer GbR oder bei Gründung einer Einzelfirma, usw..
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Haben Sie den Fragebogen, kommt die Hauptaufgabe: das Ausfüllen des Bogens. Hilfe hierbei bieten Steuerberater und Existenzgründungsberater. Ausfüllhinweise sind bei den Formularen in Papierform und bei den Onlineformularen enthalten.
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Je nachdem welchen Fragebogen Sie ausfüllen müssen, sind unterschiedliche Fragen zu beantworten. Generell ist der Aufbau jedoch so:
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Auf Seite 1 und 2 der Bögen werden allgemeine Personalien abgefragt (Name der Firma, Sitz der Firma, Rechtsform usw.).
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Auf den Seiten 3 und 4 werden steuerliche Angaben gefordert. Sie müssen hier insbesondere für Zwecke von Steuervorauszahlungen geschätzte Einkünfte angeben und dem Finanzamt angeben ob Sie Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen Ausweisen.
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Ganz wichtig: Auf Seite 4 muss noch unterschrieben werden.
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Ist der Fragebogen ausgefüllt, schicken Sie ihn an das Finanzamt. Sie bekommen Ihre Steuernummer dann schriftlich mitgeteilt.