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Voraussetzungen. Wer sich Steuerberater nennen darf, hat einen langen und steinigen, aber durchaus lohnenswerten Weg hinter sich. Dieser beginnt mit einer kaufmännischen Ausbildung (zum Beispiel zur/zum Steuerfachangestellten) oder einem Hochschulstudium (zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre oder Jura) und gipfelt im Steuerberaterexamen.
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Zulassung. Um zum Steuerberaterexamen zugelassen zu werden, bedarf es nach dem entsprechenden Berufsabschluss zunächst praktischer Erfahrung. Nach einer kaufmännischen Ausbildung sind 10 Jahre Berufserfahrung auf steuerberatender Ebene, nach einem Hochschulstudium entsprechend der Regelstudienzeit 2-3 Jahre notwendig. Legt man im Anschluss an die kaufmännische Ausbildung die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt ab, reduziert sich die geforderte Praxiserfahrung auf 7 Jahre. Jetzt kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer der Antrag für die Steuerberaterprüfung gestellt werden.
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Vorbereitung. Die Durchfallquote beim Steuerberaterexamen ist enorm hoch. Daher empfiehlt sich eine sehr gute Vorbereitung durch Seminare und Übungsklausuren. Die Kosten für Vorbereitungskurse sind nicht zu unterschätzen. Auch für die Anmeldung zur Prüfung und für das Steuerberaterexamen fallen Gebühren an, die in § 39 StBerG beziffert werden.
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Steuerberaterexamen. Die Steuerberaterprüfung besteht aus 2 Teilen und wird von der örtlichen Steuerberaterkammer durchgeführt. Zuerst muss der schriftliche Teil absolviert werden. Ist dieser bestanden, wird man zur mündlichen Prüfung eingeladen. Hat man das Examen bestanden, muss jetzt bei der zuständigen Steuerberaterkammer der Antrag auf Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin gestellt werden. Genauere Informationen zu allen Schritten finden Sie auf: http://www.bstbk.de/ beziehungsweise bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer.