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Das Studium der Rechtswissenschaften, auch Jura genannt, ist ein breit aufgestelltes Studium, welches diverse Vertiefungsmöglichkeiten (Straf-, oder Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, etc.) erlaubt, ansonsten jedoch immer identisch aufgebaut ist. Es setzt sich aus dem regulären Studium (1. Staatsexamen) und einem anschließenden Referendariat (2. Staatsexamen) zusammen. Im Grundstudium werden zunächst die Grundlagen des deutschen Rechts vermittelt und anschließend die Bereiche Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht behandelt. Das Hauptstudium ermöglicht die schon genannten Vertiefungen und erlaubt den Erwerb zusätzlicher Schlüsselqualifikationen (z. B. eine Fremdsprache).
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Absolventen des Jurastudiums stehen zahlreiche Möglichkeiten des gehobenen Staatsdienstes der Rechtswissenschaften offen. Dies sind insbesondere die Berufsbilder Richter, Rechts- oder Staatsanwalt. Häufig werden zu diesem Zweck eigene Kanzleien gegründet oder Partnerschaften mit anderen praktizierenden Anwälten eingegangen.
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Rechtswissenschaft kann in Deutschland an staatlichen Universitäten und Fachhochschulen studiert werden. Um das Studium aufnehmen zu können, ist die allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife erforderlich (Abitur, Fachabitur oder ein gleichwertiger Abschluss). Die meisten Hochschulen verwalten ihre Studienplatzvergabe zentral, wenige Ausnahmen lassen die Vergabe über die zentrale Vergabestelle (www.zvs.de) erfolgen (z. B. die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen).
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Rechtswissenschaft ist ein grundsätzlich zulassungsbeschränktes Studienfach. Als Auswahlkriterium wird der Numerus clausus (NC) gewählt. Entscheidend ist somit die Abschlussnote des höchsten Schulzeugnisses. Der NC ist nicht nur für jede Hochschule unterschiedlich, sondern ändert sich auch studienjährlich. Er kann mittels Wartesemester herabgesetzt werden.
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Eine Übersicht aller deutschen Hochschulen, an denen Rechtswissenschaft studiert werden kann, ist auf der Seite www.jura-studium.net zu finden. Hier findet man auch weitere Informationen zum Studium der Rechtswissenschaften allgemein, zum Ablauf und den Bewerbungsfristen, die eingehalten werden müssen.
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Unter dem Link http://www.studienrichtung.de/recht… ist eine Übersicht verschiedener Teildisziplinen der Rechtswissenschaft aufgelistet, auf die sich im Studium spezialisiert werden kann. Welche Disziplinen an welcher Hochschule angeboten werden, kann auf den jeweiligen Hochschulseiten im Internet oder per direktem Kontakt mit den Dekanaten in Erfahrung gebracht werden.