Was man braucht: Vordruck für Mahnbescheid
Kostenpunkt: Portokosten und obtional Gerichtskosten für Mahnbescheid ca. 25 Euro
Schwierigkeit: Mittel
1
Eine Mahnung ist nur dann nötig, wenn in der Rechnung kein kalendermässig festgesetzter oder berechenbarer Zahlungszeitpunkt angegeben wurde.
2
Der Schuldner ist automatisch im Verzug, wenn für den Leistungszeitpunkt ein Termin nach dem Kalender benannt ist. Zum Beispiel: Die Summe ist fällig mit Zugang der Rechnung, spätestens am 21.07.2010.
3
Enthält die Rechnung keinen kalendermässig festgesetzte oder berechenbaren Zahlungszeitpunkt, so muss eine Mahung verfasst werden, damit der Schuldner in Verzug gerät.
4
Die Mahnung hat schriftlich zu erfolgen. Am besten mit einer detaillierten Aufstellung über die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung. Nicht vergessen darf man das Erstellungsdatum und die Unterschrift, die unter die Mahung zu setzen ist. Ansonsten besteht Formfreiheit.
5
Ist der Schuldner in Verzug kann gerichtlich eine Mahung, der sogenannte Mahnbescheid erlassen werden.
6
Hierfür einen Vordruck in einem Schreibwarenladen besorgen und diesen ausfüllen.
7
Den Antrag anschliessend beim Amtsgericht einreichen. Das Amtsgericht prüft den Bescheid auf Plausibiliät und erlässt im Anschluss einen Mahnbescheid.