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Wie schreibt man eine eidesstattliche ErklÀrung?

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Hier ist zu unterscheiden zwischen der eidesstattlichen Versicherung im Zwangsvollstreckungsverfahren und der normalen eidesstattlichen ErklÀrung.
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Bei der eidesstattlichen Versicherung muss man ein Vermögensverzeichnis ausfĂŒllen und die Richtigkeit dieses Verzeichnisses gegenĂŒber dem Gerichtsvollzieher an Eides Statt Versichern. FĂŒr das Vermögensverzeichnis gibt es einen amtlichen Vordruck.
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Der Gerichtsvollzieher wird einem natĂŒrlich auch beim AusfĂŒllen helfen, wenn dies nötig ist. Das entsprechende Verfahren ist in der ZPO geregelt.
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Bei der normalen eidesstattlichen ErklĂ€rung gibt es keine Formvorschriften. Man kann also einfach schreiben „Ich versichere an Eides Statt, dass…“ . NatĂŒrlich sollten in jedem Fall die Formalien beachtet werden, die bei einem normalen Brief ĂŒblich sind, also Name, Adresse, eventuell Aktenzeichen und Unterschrift.
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Manche Behörden, etwa die Kfz- Zulassungsstelle, haben dafĂŒr aber auch spezielle Formulare.