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Hier ist zu unterscheiden zwischen der eidesstattlichen Versicherung im Zwangsvollstreckungsverfahren und der normalen eidesstattlichen Erklärung.
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Bei der eidesstattlichen Versicherung muss man ein Vermögensverzeichnis ausfüllen und die Richtigkeit dieses Verzeichnisses gegenüber dem Gerichtsvollzieher an Eides Statt Versichern. Für das Vermögensverzeichnis gibt es einen amtlichen Vordruck.
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Der Gerichtsvollzieher wird einem natürlich auch beim Ausfüllen helfen, wenn dies nötig ist. Das entsprechende Verfahren ist in der ZPO geregelt.
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Bei der normalen eidesstattlichen Erklärung gibt es keine Formvorschriften. Man kann also einfach schreiben “Ich versichere an Eides Statt, dass…” . Natürlich sollten in jedem Fall die Formalien beachtet werden, die bei einem normalen Brief üblich sind, also Name, Adresse, eventuell Aktenzeichen und Unterschrift.
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Manche Behörden, etwa die Kfz- Zulassungsstelle, haben dafür aber auch spezielle Formulare.