Anmerkungen: Bei der Frage, wie man ein Testament schreibt, sind zunächst gewisse Formvorschrifeten zu beachten.
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Die wichtigste Formvorschrift ist, dass das Testament eigenhändig komplett haandschriftlich geschrieben und unterschrieben sein muss.
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Es genügt also nicht, das Testament auf der Schreibmaschine oder dem PC zu schreiben und es dann lediglich zu unterschreiben.
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Ist das nicht der Fall, so ist das Testament aus formalen Günden unwirksam! Die Unterschrift sollte immer mit Ort und Datum versehen sein.
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Auch ist zu beachten, dass ein gemeinschaftliches Testament nur von Ehegatten errichtet werden kann.
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In diesem Fall genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament abfasst und der andere es eigenhändig mitunterschreibt.
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Andere Personen, etwa Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, können nur getrennte Testamente errichten.
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Da aber jeder die Verfügung ohne Kenntnis des anderen widerrufen kann, ist es hier sinnvoll, sich den Abschluss eines Erbvertrages zu überlegen.
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Allerdings kann man natürlich auch mit einem auf der Schreibmaschine oder dem PC geschriebenen Schriftstück zu einem Notar gehen und dieses Schriftstück dann zur Grundlage eines notariellen Testaments machen. Das ist natürlich teurer, hat aber den Vorteil der notariellen Beratung.
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Im Testament solten aus Gründen der Rechtssicherheit alle früheren Testamente widerrufen werden.
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Damit sie eindeutig zugeordnet werden können, ist es sinnvoll, die eingesetzten Erben und Vermächtnisnehmer mit genauen persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Adresse) aufzuführen, Anordnungen für die Bestattung sollten getrennt abgefaßt werden.