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Möchte man den Telefonanschluss abmelden, muss zu Beginn erst die Mindestlaufzeit des Vertrages überprüft werden. Vor ihr kann der Telefonvertrag nicht gekündigt werden und läuft weiter.
2
Bei einem Umzug kann man den Telefonanschluss mit der eigenen Rufnummer auch mitnehmen. Die Adresse wird per Telefon oder online auf der Webseite beim Anbieter geändert. Das genaue Datum des Umzugs wird angegeben und ab diesem Tag steht die Leitung auf der neuen Adresse wieder zur Verfügung.
3
Ebenfalls muss die Kündigungsfrist immer eingehalten werden. Sie beträgt je nach Provider zwischen vier Wochen und drei Monate. Mehr Informationen kann man auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters erfahren.
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Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sie sollte das aktuelle Datum, das Datum der Kündigung, die Kundennummer, die Telefonnummer und die vollständige Anschrift enthalten.
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Das Kündigungsschreiben kann in der Regel formlos verfasst werden und könnte beispielsweise so aussehen: Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich meinen Telefonanschluss fristgerecht zum x.x.xxxx kündigen. Mit freundlichen Grüßen Adresse und Name Telefonnummer: xxxxxxxx Kundennummer: xxxxxxxx
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Zum Schluss ist es besonders wichtig, auf dem Dokument zu unterschreiben. Ohne eine gültige Unterschrift ist das Kündigungsschreiben unzulässig und es kann zu Problemen kommen.