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Uni-Wissen

Wie kann man ein Testament schreiben?

Was man braucht: Stift, Papier, Computer, Drucker
Kostenpunkt: Notarkosten fallen an, wenn das Testament maschinell erstellt wird
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
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Zunächst einmal ist es essenziell, ein Testament so zu verfassen, dass es als offizieller Letzter Wille anerkannt werden kann. Dafür ist es notwendig, das Testament entweder vollständig handschriftlich zu verfassen oder aber ein maschinell geschriebenes Testament notariell beurkunden zu lassen.
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Handschriftliche Testamente können an vom Verfasser bestimmten Orten aufbewahrt werden. Sie müssen jedoch nach seinem Tod von den Erben gefunden werden können. Maschinell verfasste Testamente werden von dem Notar beim jeweilig zuständigen Nachlassgericht im Original hinterlegt.
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Es gibt keine besonderen Normen, die bei der Erstellung des Testamentes berücksichtigt werden müssen. Ist etwas unklar, springen die gesetzlichen Erbfolgeregelungen ein, wobei das Testament immer Vorrang hat. Daher kann man seinen Letzten Willen völlig frei gestalten.
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Inhaltlich sollte das Testament zunächst klar als solches erkennbar sein. Daher sollte man es entsprechend titulieren (Beispiel: “Testament” oder “Letzter Wille”). Wichtig ist auch, das Datum der Erstellung zu vermerken.
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Nun folgt eine kurze Einleitung, in welcher der Verfasser seinen Letzten Willen darlegt (Beispiel: “Ich, Martin Schmidt, geboren am 28.02.1948, wohnhaft Gartenstraße 1 in Schöningen, bestimme als meinen Letzten Willen:…”).
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Nun gilt es die Erbfolge zu erläutern, in der man seine Besitztümer vererben möchte. Zu beachten ist hier, dass der Gesetzgeber gewissen Erben Pflichtteile zugesprochen hat, die durch das Testament nicht ausgeklammert werden können (dies ist nur in Härtefallen, beispielsweise bei Todesdrohungen möglich). Der Pflichtteil sollte daher bei der Nachlassregelung entsprechend berücksichtigt werden.
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Nun muss das Testament noch unterschrieben werden. Maschinell erstellte Testamente sind auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und einem Notar zur Beurkundung vorzulegen. Dann ist das Testament fertig und gültig.