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Wie kann ich mein Testament schreiben – Muster?

Was man braucht: Computer, Drucker, Stift, Papier
Kostenpunkt: Bei maschinell erstellten Testamenten fallen Kosten für die notarielle Beurkundung an
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
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Ein Testament kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten verfasst werden. Zum einen als handgeschriebenes Dokument und zum anderen als maschinell erstelltes Testament. Damit es offiziell anerkannt wird, muss ein maschinell erstelltes Testament jedoch notariell beurkundet werden.
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Ein handschriftlich verfasstes Testament kann vom Erblasser an einem beliebigen Ort aufbewahrt werden, es ist jedoch zu bedenken, dass das Testament nach dem Tod den Erben zur Verfügung stehen muss. Maschinell erstellte Testamente werden durch den Notar bei dem jeweils zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.
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Für das Aussehen eines Testamentes gibt es keine vorgeschriebenen Normen oder Vorschriften. Wichtig ist jedoch, es als solches schon in der Überschrift unmissverständlich kenntlich zu machen (Beispiel: „Testament“ oder „Letzter Wille“).
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Nach der Überschrift sollte man etwas Platz lassen und eine passende Einleitung anfügen, in welcher der Letzte Wille dargelegt wird (Beispiel: „Ich, Julia Müller, geborene Schmidt, geboren am 23.04.1949, wohnhaft Rosengasse 3 in Freiberg, bestimme hiermit als meinen Letzten Willen…“).
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Es gilt nun, die gewünschte Erbfolge darzustellen (Beispiel: “Meinem Sohn Michael vermache ich meine Eigentumswohnung, Schönfelder Straße 2…“). Beachtet werden sollte dabei, dass es eine gesetzliche Pflichtteilvererbung gibt, nach der bestimmte Erben nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Diesen Pflichtteil gilt es bei der Regelung des Nachlasses entsprechend zu berücksichtigen.
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Das Testament muss abschließend noch mit einem Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für handschriftlich als auch maschinell erstellte Testamente.