1
Der Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem das gegenständliche Verfahren anhängig ist. Das Formular für den Antrag ist beim Gericht, beim Rechtsanwalt oder über die Internetadresse des Justizministeriums des jeweiligen Bundeslandes erhältlich bzw. steht zum Herunterladen zur Verfügung.
2
Um die Gerichtskostenbeihilfe zu bekommen, muss die finanzielle Situation offen gelegt werden. Zusätzlich sollte auf einem eigenen Blatt eine Erklärung über den Anwalt, der mit dem Fall beauftragt ist und seine Vergütung abgegeben werden.
3
Gewährt das Gericht nach Prüfung des Antrags die Prozesskostenbeihilfe in vollem Umfang, werden sämtliche Gerichts- und Anwaltsgebühren auf Kosten der Staatskasse erstattet.
4
Wird dem Antrag nur teilweise stattgegeben, weil das Einkommen des Antragstellers ausreicht, einen Teil abzubezahlen, muss der gewährte Betrag in monatlichen Raten abgezahlt werden.
5
Die Gerichtskostenbeihilfe deckt allerdings die Kosten des Prozessgegners nicht ab. Bei Verlust der Klage sind somit sämtliche Kosten der Gegenseite, die für deren Klageerwiderung angefallen sind, zu bezahlen.