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Wie kann ich Gerichtskostenbeihilfe beantragen?

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Der Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem das gegenstĂ€ndliche Verfahren anhĂ€ngig ist. Das Formular fĂŒr den Antrag ist beim Gericht, beim Rechtsanwalt oder ĂŒber die Internetadresse des Justizministeriums des jeweiligen Bundeslandes erhĂ€ltlich bzw. steht zum Herunterladen zur VerfĂŒgung.
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Um die Gerichtskostenbeihilfe zu bekommen, muss die finanzielle Situation offen gelegt werden. ZusĂ€tzlich sollte auf einem eigenen Blatt eine ErklĂ€rung ĂŒber den Anwalt, der mit dem Fall beauftragt ist und seine VergĂŒtung abgegeben werden.
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GewĂ€hrt das Gericht nach PrĂŒfung des Antrags die Prozesskostenbeihilfe in vollem Umfang, werden sĂ€mtliche Gerichts- und AnwaltsgebĂŒhren auf Kosten der Staatskasse erstattet.
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Wird dem Antrag nur teilweise stattgegeben, weil das Einkommen des Antragstellers ausreicht, einen Teil abzubezahlen, muss der gewÀhrte Betrag in monatlichen Raten abgezahlt werden.
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Die Gerichtskostenbeihilfe deckt allerdings die Kosten des Prozessgegners nicht ab. Bei Verlust der Klage sind somit sĂ€mtliche Kosten der Gegenseite, die fĂŒr deren Klageerwiderung angefallen sind, zu bezahlen.