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Uni-Wissen

Wie kann ich einen Schuldschein schreiben?

Was man braucht: PC, Textverarbeitungsprogramm, Drucker, Papier, Stift
Zeitaufwand: Circa eine halbe Stunde
Schwierigkeit: Leicht
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Unter einem Schuldschein versteht man das genaue Gegenstück zu einer Quittung. Der Gläubiger belegt damit, dass er Geld verliehen hat, beziehungsweise von dem benannten Schuldner Geld zu bekommen hat. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten sowie etwaige Zinsen sind ebenfalls in diesem Schriftstück geregelt.
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Nicht im Schuldschein enthalten sein muss der Grund oder Anlass für die Geldleihe. Es spielt keine Rolle, ob der Schuldner damit ein Kfz oder ein Haus finanzieren möchte. Das Dokument sollte folgendermaßen aufgebaut sein:
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Zunächst einmal sollte der Schuldschein mittels einer passenden Überschrift entsprechend betitelt werden.
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Nun folgt der vollständige Name des Schuldners sowie dessen ebenfalls vollständige Adresse. Im Zweifelsfall, wenn beide Parteien beispielsweise nicht so gut miteinander bekannt sind, empfiehlt sich zusätzlich, eine Kopie des Personalausweises anzufertigen, und ein Eintrag der Ausweisnummer im Schuldschein. Das Gleiche wird mit einigen Zeilen Abstand noch einmal für den Gläubiger wiederholt. Beide Parteien sind entsprechend zu kennzeichnen.
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Nun folgt der eigentliche Text, eingeleitet mit einem passenden Satz (Beispiel: „Schuldanerkenntnis von … gegenüber …“). Als Nächstes ist der Betrag zu nennen (Beispiel: „Der Schuldner bestätigt hiermit, dem Gläubiger den Schuldbetrag in Höhe von … (in Worten: …)“).
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Falls Zinsen für den Betrag erhoben werden, ist nun der Zinssatz zu nennen (Beispiel: „Obige Forderung wird vom Schuldner durch seine Unterschrift anerkannt und wird mit … Prozent Zinsen p. a. ab … verzinst.“).
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Abschließend ist noch festzuhalten, wann das Geld zurückgezahlt werden soll (Beispiel: „Der Schuldner verpflichtet sich, den genannten Betrag bis … in voller Höhe zurückzuzahlen.“).
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Zu guter Letzt wird noch das Datum und der Ort der Schuldscheinerstellung notiert sowie die Unterschriften beider Parteien. Dann ist der Schuldschein zweifach auszudrucken und beide Exemplare jeweils von beiden Parteien noch einmal eigenhändig zu unterschreiben. Der Schuldschein ist damit nach dem BGB rechtskräftig.