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Wie kann ich einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen?

Was man braucht: Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsfeststellung
Anmerkungen: Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland eine versicherungspflichtige Arbeit ausübt, benötigt einen Sozialversicherungsausweis. Dies ist der Fall, wenn ein Beitrag für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung gezahlt werden muss. Einen Sozialversichungausweis erhält aber jeder, der zum ersten mal eine Beschäftigung annimmt, auch einen Mini-Job. Man muss diesen nicht persönlich beantragen, sondern wird nach der Meldung des Arbeitgebers von der Krankenkasse oder Mini-Job-Zentrale erldigt.
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Falls man seinen Sozialversicherungsausweis verloren hat, kann man diesen bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. In Ausnahmefällen kann der Antrag direkt beim Rentenversicherungträger gestellt werden.
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Zur Beantragung sind folgende Dokumente erforderlich: Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsfeststellung.
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Wichtig! Unbrauchbare oder weitere Sozialversicherungsausweise sind bei Neuausstellung zurückzugeben. Bei Verlust des Sozialversicherungsausweises kann dieser vom Arbeitgeber oder von Ihnen selbst neu beantragt werden.
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Ohne Antrag wird eine Neuausstellung nur vorgenommen, wenn sich die Versicherungsnummer, der Familien- oder Vorname geändert haben. Sollten Sie diesen nicht binnen 4 Wochen bekommen haben, so ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger vorzunehmen.
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Die Sozialversichungsnummer bleibt trozallem das ganze Leben über die gleiche. Die darin enthaltenen Initialien bleiben die, des Geburtsnamens!
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Nähere Auskünfte sowie Telefon-Nummern erhalten Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicher…
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Zum Schluss ist noch zu sagen, dass in einigen Geschäftbereichen bis zum 31.12.2008 in den Ausweis ein Passfoto einklebt und dieser während der Arbeit bei sich geführt werden musste. Z. B. im Baugewerbe, in Schaustellerbetrieben, in der Gebäudereinigung, Gastronmie sowie in der Personen- und Güterbeförderung. Sei dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr der Fall.