Kostenpunkt: Die Kosten sind abhängig vom gebuchten Seminar, dem Kursort, der Unterbringung und der Art der Anreise.
Anmerkungen: Die Arbeitnehmerweiterbildung, zumeist auch Bildungsurlaub genannt, ermöglicht jedem Arbeitnehmer sich berufsbezogen oder politisch weiterzubilden. Die Dauer ist auf 3 bis 5 Tage jährlich beschränkt und muss sich nicht auf den Beruf beziehen. Allerdings sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Seminar muss von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt und vom jeweiligen Bundesland anerkannt sein. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildung genehmigen muss, hängt auch von der Größe des Betriebes ab.
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Zuerst muss festgestellt werden, ob es sich bei dem gewünschten Seminar tatsächlich um einen Kurs handelt, der vom jeweiligen Bundesland als Weiterbildung anerkannt ist.
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Ist das Seminar anerkannt und wohnt man im richtigen Bundesland, sollte der Arbeitgeber so früh wie möglich informiert werden.
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Der Antrag auf Bildungsurlaub muß schriftlich gestellt werden und beinhalten, dass der Arbeitnehmer eine Freistellung nach dem AWbG beantragt. Das Kursthema, der Zeitraum und die Seminarunterlagen müssen ebenfalls mitgeteilt werden.
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Innerhalb von drei Wochen sollte der Arbeitgeber auf den Antrag bearbeiten. Sollte er gar nicht reagieren oder ablehnen, hilft die Internetseite www.bildungsurlaub.de weiter.
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Sagt der Arbeitgeber zu, kann das gewünschte Seminar gebucht werden und der Bildungsurlaub angetreten werden.
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Die Teilnehmer bekommen zum Abschluss des Seminars eine Teilnahmebescheinigung. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss dem Arbeitgeber zugeschickt werden.
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Wenn die Weiterbildung berufsbezogen war, können die Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.