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Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen?

Was man braucht: Personalausweis oder Pass
Kostenpunkt: 5,00 – 15,00 Euro
Zeitaufwand: Wie man das von Ämtern so kennt, kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Nur wenn es sich um steuerfreie Vorgänge handelt oder eine eindeutiger Beleg über die Bereits getätigte Überweisung vorliegt, kann in der Regel eine sofortige Ausstellung der Bescheinigung stattfinden.
Anmerkungen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Beleg des Finanzamtes, über die erfolgte Zahlung der Grunderwerbsteuer. Diese ist beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen oder Rechten an Grundstücken bzw. Gebäuden zahlen und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 %. Eine Ausnahme ist lediglich dann gegeben, wenn das Objekt in der direkten Verwandtschaft oder an den Ehepartner übertragen wird. Zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 18 GrEStG von einem Notar bei der Grunderwerbsteuerstelle eingereicht werden. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen werden. Wie man vorgehen muss, um die besagte Bescheinigung zu beantragen, wird in den folgenden Schritten beschrieben.
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Falls der Kaufvorgang, was auch zu empfehlen ist, über einen Notar erfolgt, übernimmt dieser oftmals derartige aufgaben. Am besten im vornherein abklären.
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Ansonsten ist die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt des Hauptwohnsitzes zu beantragen.
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Der Antrag kann Schriftlich erfolgen. Das passende Formular kann im Internet auf der Seite des zuständigen Finanzamtes ausgedruckt und per Post dem Finanzamt zugesendet werden. In einigen Fällen kann der Antrag auch direkt online erfolgen.
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Abholen muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann persönlich beim zuständigen Finanzamt. Dazu unbedingt einen Personalausweis oder Pass mitbringen.
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Auch eine andere Person mit der Abholung der Bescheinigung beauftragen, dazu muss von Ihnen eine schriftliche Vollmacht ausgestellt werden. Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten, ist ein ebenfalls Identitätsnachweis der Person erforderlich.
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Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesfinanzministerium….