Was man braucht: Personalausweis oder Pass
Kostenpunkt: 5,00 – 15,00 Euro
Zeitaufwand: Wie man das von Ämtern so kennt, kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Nur wenn es sich um steuerfreie Vorgänge handelt oder eine eindeutiger Beleg über die Bereits getätigte Überweisung vorliegt, kann in der Regel eine sofortige Ausstellung der Bescheinigung stattfinden.
Anmerkungen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Beleg des Finanzamtes, über die erfolgte Zahlung der Grunderwerbsteuer. Diese ist beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen oder Rechten an Grundstücken bzw. Gebäuden zahlen und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 %. Eine Ausnahme ist lediglich dann gegeben, wenn das Objekt in der direkten Verwandtschaft oder an den Ehepartner übertragen wird. Zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 18 GrEStG von einem Notar bei der Grunderwerbsteuerstelle eingereicht werden. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen werden. Wie man vorgehen muss, um die besagte Bescheinigung zu beantragen, wird in den folgenden Schritten beschrieben.
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