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Uni-Wissen

Wie kann ich eine 2. Mahnung schreiben?

Was man braucht: PC, Textverarbeitungssoftware, Drucker, Papier, Briefumschlag
Kostenpunkt: Kosten fallen für den Versand als Einschreiben an
Zeitaufwand: Mehrere Wochen bis Monate
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
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Die 2. und meist letzte Mahnung ist der Versuch, eine Zahlungsaufforderung doch noch auf gütlichem Wege durchzusetzen. Daher ist sie freundlich, aber bestimmt zu formulieren und der Gegenpartei klar zu machen, dass dies die letzte Möglichkeit einer Einigung ohne gerichtliches Mahnverfahren ist.
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Aufzusetzen ist die 2. Mahnung wie ein Geschäftsbrief mit einem Briefkopf, der die eigene Anschrift enthält und dem aktuellen Datum.
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Darunter wird die vollständige Anschrift des Anzumahnenden platziert, möglichst mit einem konkreten Namen, auch bei größeren Unternehmen.
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Nun etwas Abstand lassen und die Überschrift „2. und letzte Mahnung“ hinschreiben. Diese kann ruhig durch Fettschrift oder eine andere Schriftgröße vom restlichen Text abgehoben werden. Darunter ist noch zu schreiben, worauf sich die Mahnung bezieht, beispielsweise eine Rechnungsnummer.
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Nun wird das Mahnschreiben mit der förmlichen Anrede eingeleitet. Auch wenn es sich um die letzte Mahnung handelt und es eventuell schwerfällt, empfiehlt es sich, Höflichkeitsfloskeln beizubehalten.
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Den folgenden Text kann man recht frei gestalten. Es sollte jedoch deutlich werden, dass dies der letzte Schritt vor Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist, sozusagen die letzte Warnung. Ebenfalls aus dem Text hervorgehen müssen die Zahlungsfrist, der ursprünglich fällige Betrag, die Bankverbindung sowie die zusätzlich angefallenen Mahngebühren.
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Abschließen kann man das 2. Mahnschreiben mit einem nochmals warnenden Satz (Beispiel: „Sollte die Zahlung des oben genannten Betrages nicht bis zum angegebenen Termin auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten“).
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Wichtig ist, die 2. Mahnung eigenhändig zu unterschreiben und sie dann als Einschreiben zu verschicken. So ist sichergestellt, dass das Schreiben den Empfänger tatsächlich erreicht.