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An jeder beliebigen KFZ-Zulassungsstelle Deutschlands kann ein Auto stillgelegt oder abgemeldet werden. Auch muss der Betroffene nicht unbedingt persönlich erscheinen. Bekannte, Freunde oder Angestellte können so mit der Abmeldung des Fahrzeugs beauftragt werden.
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Durch das neue Zulassungsrecht vom 1. März 2007 muss man sich ebenfalls nicht mehr zwischen der vorrübergehenden und der endgültigen Stilllegung des Wagens entscheiden.
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Weiß man allerdings direkt, dass das Auto in den nächsten sieben Jahren nicht mehr angemeldet wird, kann das Fahrzeug endgültig stillgelegt werden.
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Für die endgültige Stilllegung muss der Zulassungsstelle der Verwertungsschein einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle vorgezeigt und abgegeben werden.
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Um das Auto abzumelden, benötigt man immer den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und die Autokennzeichen. Ohne die vollständigen Dokumente kann das Fahrzeug nicht abgemeldet oder stillgelegt werden.
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In der Regel betragen die Kosten für die Stilllegung eines Wagens zwischen 5 und 25 Euro. Der Preis ist in den verschiedenen Zulassungsbezirken und je nach Abmeldung unterschiedlich.