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Wie kann ich die Hauskauf Nebenkosten berechnen – Rechner?

Anmerkungen: Beim Erwerb oder dem Bau einer Immobilien entstehen Nebenkosten, die unbedingt bei der Gesamt-Kostenrechnung mit einberechnet werden müssen. Ansonsten droht eine Finanzierungslücke von bis zu 12%.
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Eine nicht zu umgehende Kostenart sind die Ausgaben für die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung ins Grundbuchamt. Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, dass beim Amtsgericht angesiedelt ist.
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Dort werden die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken dargelegt.Die anfallenden Notarkosten sind mit 1,5% bis 2,5 % zu veranschlagen.
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Weitere Kosten enstehen durch eine eventuelle Eintragung einer Hypothek/Grundschuld, die ein Kreditgeber als Sicherheitsleistung fordert. Im Falle dass der Kredit nicht fristgerecht bedient wird, erlangt der Kreditgeber dadurch ein automatisches REcht, das entsprechende Grundstück zu versteigern und aus dem Erlös die Schulden eines Kreditnehmers zu tilgen.
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Die Höhe belaufen sich auf ca. 0,5% der Grundschuldsumme und sind je nach Aufwand an das Grundbuchamt direkt zu bezahlen (siehe http://www.grundbuch.de/index.php?i…).
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Beim Erwerb ist die Grunderwerbssteuer fällig. Die Höhe, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, kann bis zu 4,5 % der vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes / Bemessungs-wertes betragen.
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Erst nach Zahlungseingang stellt die Finanzbehörde eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für den Grundbucheintragung ist. Um im Vorfeld Kosten zu sparen, sollten Sie im Kaufvertrag eine gerechte Verteilung dieser Kostenart mit dem Verkäufer vereinbaren.
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Auf den Käufer umgelegte Maklerprovision, wie im Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geregelt, können mit bis zu 3,5 % zu Buche schlagen und komplettieren zusammen mit eventuellen individuellen Nebenkosten wie Anschlussgebühren, Renovierungsarbeiten oder Neuanschaffungen die Summe der anfallenden Nebenkosten.