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Wie kann ich die Erschließungskosten für ein Grundstück berechnen?

Was man braucht: Informationen, Taschenrechner oder Papier und Stift
Kostenpunkt: Bauämter der Kommunen geben kostenlos Auskunft, Fragen im Internet nur an registrierte Nutzer
Zeitaufwand: Wenn alle Informationen vorhanden sind ca. 10 Minuten
Schwierigkeit: kommunale Besonderheiten und Informationen nötig, braucht Zeit zum Berechnen
Anmerkungen: Regelungen durch das Baugesetz, kommunengebunden
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Erschließung meint die Nutzung eines Grundstücks durch den Eigentümer hinsichtlich Energiequellen, Wasserzu- und Ableitungen, Straßenzugang, etc. Die Erschließung ist im Baugesetz geregelt.
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Eine Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Eigentümer tragen 90%, die Kommune 10% der Kosten, die nach unterschiedlichen Verteilerschlüsseln bestimmt werden können. Die Kosten werden auf alle Grundstücke verteilt.
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Heute ist die m²-Größe der Baufläche maßgeblich, hinzu kommen Geschosszahl und Art der Nutzung. Ein Urteil des VGH Baden-Württemberg hat kürzlich den Anteil der Kommune pauschal auf 5% festgelegt.
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Rechenbeispiel: Hat eine Kommune einen Gesamtbetrag von 300.000 € an Gesamterschließungskosten, trägt sie selbst 15.000 € (=5%). 285..000 € entfallen demnach auf alle an der Erschließung beteiligten Einzelgrundstücke.
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Die Gesamtbaufläche (hier zum Beispiel 18.000m²) muss danach mit dem Faktor für mehrgeschossige Bauweise (Bsp.1,3 für zweigeschossige Bauweise) multipliziert werden. Die daraus errechneten Quadratmeter (18000 x 1,3= 23400m²) ergeben die Grundlage für die Berechnung der Erschließungskosten.
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Die errechneten Quadratmeter sind der Dividend des Gesamtgrundstückspreises abzüglich der kommunalen Anteile, die zuerst abgezogen wurden. D.h. die Gesamterschließungskosten von 285.000:23.400 sind 12,17 €/m². Für jedes Grundstück mit zweigeschossiger Bauweise werden demnach 12,17 €/m² Erschließungskosten fällig.