Was man braucht: Taschenrechner, Kalender, Informationen der Deutschen Bundesbank
Kostenpunkt: keine
Zeitaufwand: wenige Minuten
Schwierigkeit: einfach
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Verzugszinsen werden grundsätzlich nach der Tageszinsformel berechnet, bei der der Zinseszinseffekt unberücksichtigt bleibt.
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Die Tageszinsformel lautet: Kapital x Tage x Prozentsatz geteilt durch 365 x 100.
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Der Begriff „Tage“ bezieht sich auf die Anzahl der Verzugstage. Der Verzugszeitraum beginnt frühestens einen Tag nach dem Fälligkeitsdatum.
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Bei Verbrauchergeschäften wird als Verzugszinssatz der um fünf Prozentpunkte erhöhte Basiszinssatz verwendet. Für Forderungen aus Handelsgeschäften wird der Basiszinssatz um acht Prozentpunkte erhöht. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank aktualisiert und ist auf diesbezüglichen Webseiten einsehbar.
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Der Wert 365 bezieht sich auf die Kalendertage eines Jahres. Verzugszinsen werden taggenau ermittelt.
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Konkret werden für eine Forderung von 1000,00 € aus einem Verbrauchergeschäft, welche seit 25 Tagen fällig ist, bei einem Verzugszinssatz von 5,12% Verzugszinsen i. H. v. 3.51 € berechnet.