Anmerkungen: Unter den Lohnnebenkosten werden alle für den Arbeitgeber neben dem Bruttolohn zusätzlich anfallenden Kosten verstanden.
1
Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnnebenkosten ist der Bruttolohn. Bestimmen Sie den zu zahlenden Bruttolohn.
2
Rentenversicherung: Multiplizieren Sie den Bruttolohn mit 9,95% um den paritätisch vom Arbeitgeber zu entrichtenden Rentenversicherungsbeitrag zu ermitteln.
3
Krankenversicherung: Multiplizieren Sie den Bruttolohn mit 7,3% um den Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung zu errechnen.
4
Arbeitslosenversicherung: Multiplizieren Sie den Bruttolohn mit 1,4% um den Beitrag des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung zu errechnen.
5
Pflegeversicherung: Multiplizieren Sie den Bruttolohn mit 1,95% um den Beitrag des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung zu errechnen.
6
Zudem muss der individuelle Unfallversicherungbeitrag von Ihnen ermittelt werden, der je nach Unfallrisiko des Arbeitnehmers schwanken kann.
7
Die Lohnnebenkosten setzen sich als Summe dieser Versicherungsbeiträge zusammen.
8
Halten Sie sich über die aktuellen Arbeitgeberbeiträge auf dem Laufenden, da sich diese mit jeder Reform ändern können.