1
Wer als Angestellter, Arbeiter oder Beamter einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, erhält für seine Tötigkeit ein Entgelt. Das Gehalt ist ein monatlich gleichbleibender fester Betrag – also ein Festgehalt.
2
Das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Gehalt ist der Bruttobetrag und bildet die Grundlage für die Berechnung. Außerdem können im Arbeitsvertrag noch Regelungen über zusätzliche Bezüge und Abzüge getroffen worden sein.
3
Zum Gehalt hinzuzurechnen sind zum Beispiel Zuschläge für Überstunden oder Wochenendarbeit, Leistungsvergütungen oder Urlaubsgeld. Abzuziehen sind der finanzielle Wert für Fehlstunden oder auch Kürzungen für grobe Fehler in der Arbeit. So erhält man das sogenannte Steuerbrutto des Gehalts.
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Dann werden die gesetzlichen Abzüge ermittelt. Dabei geht es um die festgelegten Beträge für die Lohnsteuer und die Beiträge für die Sozialversicherungen, also die Kranken- und Pflegeversicherung, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung.
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Die Steuer ermittelt man aus vorgegebenen Tabellen, die Versicherungsbeträge entsprechen bestimmten Prozentwerten vom Bruttogehalt. Für die Ermittlung von Steuer- und SV-Beträgen wird vom oben genannten Steuerbrutto ausgegangen.
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Hat man die gesetzlichen Abzüge vom Steuerbrutto abgezogen, erhält man den Nettobetrag. Dies ist dann der Auszahlungsbetrag, den der Arbeitnehmer erhält.