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Wie berechnet man die Umsatzsteuerzahllast?

Was man braucht: Taschenrechner, PC (bei einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldepflicht per elektronischem Wege), Formular „Umsatzsteuer-Erklärung“ (bei der jährlichen Abgabe), Kugelschreiber
Kostenpunkt: Sollte man die Umsatzsteuer-Zahllast selbstständig berechnen und übermitteln, entstehen keine Kosten. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie kostenlos beim Finanzamt. Auch online stellt das Finanzamt diese Formulare kostenlos zum Downloaden bereit. Wenn ein Steuerberater zu Rate gezogen wird, kommen Kosten auf Sie zu, die sich je nach Aufwand oder Umsatz größtenteils nach der Steuerberatergebührenverordnung richten.
Zeitaufwand: Der Zeitaufwand richtet sich nach der entsprechenden Menge der zu verarbeitenden Zahlen.
Anmerkungen: Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast ermitteln möchte, benötigt dieser die Eingangs- und Ausgangsrechnungen des gewünschten Zeitraumes.
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Um die Umsatzsteuerzahllast ermitteln zu können, werden zunächst die Ausgangsrechnungen benötigt.
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Der Rechnungsbetrag setzt sich aus einem Nettobetrag (das nennt man Umsatz) zuzüglich der Mehrwertsteuer (7% auf beispielsweise Lebensmittel oder Zeitschriften und 19% auf alles andere wie beispielsweise Dienstleistungen) und dem Bruttobetrag zusammen (Nettobetrag + Mehrwertsteuer = Bruttobetrag).
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Der Nettobetrag ist unser Umsatz und die Mehrwertsteuer auf unsere Umsätze (Umsatzsteuer) muss an das Finanzamt abgeführt werden.
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Die Umsatzsteuer aus allen entsprechenden Ausgangsrechnungen des gewünschten Zeitraumes wird errechnet.
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Der nächste Schritt besteht darin, dass man im Gegenzug aus sämtlichen Eingangsrechnungen (Waren und Kosten) des geforderten Zeitraumes die jeweilig ausgewiesene Mehrwertsteuer (genannt Vorsteuer) zusammenrechnet.
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Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer ergibt nun die Umsatzsteuerzahllast.