Schwierigkeit: mittel-schwer
1
Zunächst werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes berechnet. Hier alle Kosten addieren.
2
Nun muss die Nutzungsdauer des Wirschaftsgutes ermittelt werden. Hierfür stehen die offiziellen Abschreibungstabellen der Finanzbehörden zur Verfügung.
3
Die ermittelten Gesamtkosten für das Wirtschaftsgut werden durch die Nutzungsjahre dividiert.
4
Wenn das Wirtschaftsgut im 2. Halbjahr angeschafft wird, darf im ersten bzw. im letzten Nutzungsjahr für die Berechnung nur der halbe Abschreibungsbetrag berücksichtigt werden.