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Wie bekomme ich Wohngeld?

Was man braucht: Stift, Briefumschlag, Briefmarke, PC, Drucker
Kostenpunkt: 55 Cent
Zeitaufwand: 30 Minuten
Schwierigkeit: sehr leicht
Anmerkungen: für eine alleinstehende Person

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Zuerst ist zu prüfen, ob man überhaupt berechtigt ist, Wohngeld zu empfangen. Trifft einer der folgenden Punkte zu, so ist man NICHT berechtigt, Wohngeld zu beantragen: Man ist Empfänger von (1) Arbeitslosengeld II Sozialgeld (2) Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (3) Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (4) ergänzenden Leistungen des Lebensunterhaltes (5) Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Triftt keiner dieser Punkte auf Sie zu, sind Sie berechtigt, Wohngeld zu beantragen!

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Wie sicher kann man jedoch sein, dass der Antrag auch bewilligt wird? Ob und in welcher Höhe man Anspruch auf Wohngeld hat, hängt ab von: (1) der Zahl der Familienmitgliedern, die zum Haushalt gehören und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind (2)des Gesamteinkommens sowie (3) der Höhe der zuschussfähigen Miete

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Und wie lange wird das Wohngeld nach Bewilligung gezahlt? Genau 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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Hat man nun all diese Schritte durchgearbeitet, druckt man sich – beispielsweise auf www.wohngeldantrag.de das Antragsformular aus, füllt dieses aus und schickt dieses an die zuständige Wohngeldstelle. Nach geraumer Zeit bekommt man von der Wohngeldstelle Post, in der dem Antragssteller mitgeteilt wird, ob der Antrag bewilligt ist, oder nicht!