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Was sollte ich beachten, wenn ich eine Putzfrau einstellen will

Was man braucht: BewerberInnen, evtl. Empfehlungen
Kostenpunkt: je nachdem was man der Reinigungskraft bezahlen möchte
Zeitaufwand: 1-2 Arbeitstage der Putzfrau
Schwierigkeit: mittel
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Eine Vorstellungsgespräch ist zwingend erforderlich um die potenzielle Putzfrau kennen zu lernen. Da viel von Sympahtie abhängt ist dieser Schritt unumgänglich. Auch kann sich die Reinigungskraft selbst einen ersten Eindruck von der Wohnung bzw. dem Haus machen in dem sie zukünfigt arbeiten soll.
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Anfangs möchte man natürlich wissen ob die Reinigungskraft ihre Arbeiten wirklich so erledigt wie man sich das vorstellt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich für den ersten Arbeitstag der Reinigungskraft einen Urlaubstag zu nehmen oder den ersten Arbeitstag auf einen Samstag zu legen.
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Es ist verständlich und vollkommen legitim, dass man skeptisch gegenüber der neuen Arbeitskraft ist. Anfangs kann man Wertgegenstände und persönliche Dinge wegsperren. Hat man Vertrauen aufgebaut, ist dieser Schritt eigentlich nicht mehr nötig.
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Vor dem ersten Arbeitstag sollten genaue Absprachen darüber gemacht werden was gemacht werden soll. Hiefür bietet sich ein Reinigungsplan an (z. B. alle 2 Wochen Fensterputzen, bei jedem Besuch Staub saugen,…) So hat die Reinigungskraft einen Leitfaden und man selbst kann überprüfen ob die Arbeiten entsprechend erledigt wurden.
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Möchte man eine Reinigungskraft einstellen die nicht in Deutschland geboren ist, sollte man unbedingt darauf achten dass die Person auch über eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Beachtet man dies nicht, macht man sich erstens Strafbar und kann zweitens im Fall der Fälle für die Kosten der Zwangsweisen Abschiebung belangt werden.
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Wichtig ist auch, die Reinigungskraft bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Die Meisten Unfälle passieren, wie wir wissen, im privatem Bereich bzw. im Haushalt. Sollte mal wirklich etwas passieren, dass die Putzfrau zum Beispiel beim Fensterputzen abrutscht und stürzt, übernimmt die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten. Sollte die Reinigungskraft über eine eigene solche Versicherung verfügen ist dies NICHT ausreichend, da die Versicherung der Putzfrau solche Kosten nicht übernimmt. Die Versicherung kostest je nach Beschäftigungsdauer zwischen € 40 und € 90 pro Jahr.
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Kommt es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es zwingend erforderlich die Reinigungskraft auf Minijob Basis anzustellen. Verabsäumt man dies, muss man mit empfindlichen Geldbußen rechnen!
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Eine Anstellung auf Minijob Basis unterliegt besonderen Regelungen. Die Reinigungskraft wird bei der Knappschaft angemeldet welche die Beiträge (12,3 % der Lohnsumme) an die jeweilige Versicherung der neuen “Perle” weitergibt. Haushaltshilfe dürfen auf diesem Wege bis € 400 pro Monat verdienen jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
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Die Anmeldung bei der Knappschaft ist denkbar einfach. Hier http://www.minijob-zentrale.de/DE/0… findet man alle wichtigen Informationen und das Anmeldeformular.
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Steuerlich sind die Kosten für die Reinigungskraft als “Haushaltsnahe Dienstleistung” absetzbar.