1
Vereinbaren Sie mit Ihrer zustĂ€ndigen Krankenkasse (die Krankenkasse, bei der Sie ggf. einmal versichert waren) einen Termin, um eine BĂŒrgerversicherung nach § 5 Absatz 1 Nr.13 SGB V durchzufĂŒhren.
2
Seit dem 1. April 2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass jeder BĂŒrger einen Krankenversicherungsschutz nachweisen muss.
3
Das bedeutet, dass Sie rĂŒckwirkend ab dem 1. April versichert wĂŒrden, falls Sie ab da eine LĂŒcke in Ihrem Versicherungsschutz haben sollten.
4
Sie werden auch nicht vermeiden können ggf. rĂŒckwirkend BeitrĂ€ge zu entrichten.
5
Bringen Sie hierfĂŒr Nachweise Ihres Einkommens mit.