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Bei der Abmeldung Ihres Fahrzeuges sollten Sie einiges beachten.
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So stehen Ihnen verschiedene Varianten zur Abmeldung zur Verfügung.
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Abmeldung eines schrottreifen Fahrzeuges, eines Saisonkennzeichens oder eine Abmeldung (Ummeldung) eines von Ihnen verkauften Fahrzeuges.
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Zunächst einmal werden die folgenden Unterlagen für die Abmeldung Ihres Fahrzeuges in allen oben genannten Fällen benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief, Kennzeichenschilder.
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Sollten Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden, weil es schrottreif ist, so wird zudem ein Verwertungsnachweis benötigt, diese erhalten Sie von einer zertifizierten Altautoannahmestelle, die endgültige Abmeldung Ihres Fahrzeuges beträgt 5,00 Euro bis 25,00 Euro und variiert von Kommune zu Kommune.
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Sollten Sie umziehen, auch wenn es nur auf die andere Straßenseite ist, so muss Ihr Fahrzeug umgemeldet werden, die Ummeldung kostet in diesem Fall circa 20,00 Euro, sollten Sie zusätzlich ein neues Kennzeichen benötigen, weil es sich bei dem Umzug um einen Umzug in eine neue Stadt handelt, so kommen zusätzlich 30,00 Euro für das neue Kennzeichen hinzu.
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Bei der Abmeldung eines Saisonkennzeichens, beispielsweise für Sommerfahrzeuge, wie Cabrios, Oldtimer oder Motorräder fallen Kosten in Höhe von 30,00 Euro an.
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Bitte beachten Sie, dass ein Saisonkennzeichen nur für einen bereits im Vorfeld festgelegten Zeitraum verwendet werden dürfen, ist dieser abgelaufen darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden.
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Das Fahrzeug wird bei der Verwendung eines Saisonkennzeichens automatisch abgemeldet, der Grund liegt darin, dass der Zeitraum der Nutzung bereits im Vorfeld ausgemacht wurde.
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Achten Sie in diesem Fall auf das im Nummernschild eingestanzte Ablaufdatum.