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Auf was sollte man bei der Betriebskostenabrechnung achten?

Was man braucht: Betriebskostenabrechnung des Vermieters
Zeitaufwand: gering
Schwierigkeit: leicht
1
Zum Einen muss die Abrechnung so formuliert sein, dass der Mieter die Posten nachvollziehen kann.
2
Ist dies nicht der Fall, hat man als Mieter die Möglichkeit der Abrechnung zu widersprechen und den Vermieter bitten einen Einblick in die Originalunterlagen zu bekommen.
3
Beachten sollte man, dass man in jedem Fall die Kosten binnen eines Monats – unter Vorbehalt – bezahlt. So bleibt man als Mieter im Recht und kann einer Klage von Seiten des Vermieters vorbeugen.
4
Als Mieter hat man nach dem Einspruch immer noch 1 Jahr Zeit Beanstandungen anzumerken.
5
Als Mieter darf man der Zahlung wiedersprechen, wenn die Abrechnung später als 12 Monate nach der Abrechnungsperiode bei einem einlangt.
6
Auf den Mieter umlegen darf der Vermieter eine Vielzahl von Posten, einige aber eben auch nicht. Erlaubt sind z. B. Grundsteuer, Heizung (diese muss verbrauchsabhängig berechnet werden!), Warmwasser, Abwasser, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung, evtl. Gartenpflege, allgemeiner Hausstrom, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Wartung für evtl. Gemeinschaftswaschmaschinen, SAT-Anlage bzw. Kabelanschluss.